Kulturgütertransfer
Am 1. Juni 2005 trat das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) und die Vollziehungsverordnung (KGTV) in Kraft. Das KGTG regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz (Art. 1 KGTG). Mit diesem Gesetz will der Bund einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.
Das KGTG betrifft insbesondere die Bereiche:
- Schutz des schweizerischen kulturellen Erbes
(Ausfuhr von Kulturgütern aus der Schweiz) - Beitrag zum Schutz des kulturellen Erbes anderer Staaten
(Einfuhr von Kulturgütern in die Schweiz) - Förderung des internationalen Austauschs zwischen Museen
(Rückgabegarantien für Museen) - Sorgfaltspflichten für Kunsthandel und Auktionswesen
Das Gesetz ist nur auf Kulturgüter anwendbar. Der Begriff "Kulturgut" ist in Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes geregelt.
Checkliste Kulturgut
Hier finden Sie das Schreiben vom VSG (Verband Schweizer Galerien) an
das Bundesamt für Kultur betreffend Vernehmlassung zum Entwurf
der Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz KGTG.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
- Was ist ein Kulturgut?
- Checkliste
- Kulturgütertransfergesetz KGTG
- Kulturgütertransferverordnung KGTV
- UNESCO-Konvention 1970
- Botschaft über die UNESCO-Konvention 1970 und das
Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer
